Herleitung der Wohnungsnachfrage auch für den Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung auf Ortsteilebene nach OVG NRW
Der 10. Senat am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen legte im Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“ der Gemeinde Everswinkel Anforderungen an einen belastbaren Nachweis des Wohnungsbedarfes für die ansässige Bevölkerung vor (vgl. OVGE v. 18.10.2013: S. 16). Eine entsprechende Nachweismethode lag in der Praxis bis dahin nicht vor.
Lösung
Deshalb haben wir mit der SSR Wohnungsnachfrageprognose ein mehrstufiges Berechnungsmodell entwickelt, das bevölkerungsstatistische Analyse- und Prognoseverfahren mit immobilienbestandbezogenen Prognosen und Verfahren der Primärdatenerhebung (Befragung von Grundstückseigentümern und Haushalten) verbindet. Hierzu berechnen wir im ersten Schritt unter Verwendung unseres SSR Bevölkerungsprognosemodells die zukünftige Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung und leiten daraus den Wohnungsneubaubedarf ab - je nach Fragestellung speziell für den ortsansässigen Eigenbedarf. Im zweiten Schritt führen wir eine Prognose der zukünftigen Nutzerwechsel im Wohnungsbestand, der aktivierbaren Leerstände sowie der zukünftig verfügbaren Baulücken und Nachverdichtungspotenziale durch.
Erfolg
Durch die Überlagerung von Nachfrageentwicklung und Angebotsverfügbarkeit in kurz-, mittel- und langfristigen Betrachtungszeiträumen ergibt sich ein Wohnungsneubaubedarf auf zusätzlichen Wohnbauflächen, dessen Herleitung den Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen entspricht.
Sie wünschen weitere Informationen zur SSR Wohnungsnachfrageprognose? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Wir stellen Ihnen die SSR Wohnbauflächenbedarfsprognose dann gern in einem persönlichen Gespräch vor.